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2027
Ab 01. Januar 2027

Sendepflicht bei Vorjahresumsatz über 800.000 EUR

Unternehmen, deren Gesamtumsatz im Vorjahr 800.000 EUR überschritten hat, müssen ab diesem Zeitpunkt auch E-Rechnungen senden können. Papier- und einfache PDF-Rechnungen sind für diese Unternehmen dann im B2B-Bereich nicht mehr zulässig. EDI-Verfahren (z.B. EDIFACT) bleiben unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin erlaubt.

2028
Ab 01. Januar 2028

Sendepflicht für alle B2B-Unternehmen

Ab diesem Stichtag gilt die vollständige E-Rechnungspflicht: Alle Unternehmen müssen im B2B-Bereich E-Rechnungen senden -- unabhängig von Umsatz oder Mitarbeiterzahl. Die Übergangsregelungen laufen endgültig aus. Sämtliche B2B-Rechnungen müssen als strukturierte E-Rechnung nach EN 16931 übermittelt werden.

Für die verbleibende Übergangszeit bis Ende 2026 gilt: Rechnungsaussteller dürfen noch Papier- oder PDF-Rechnungen versenden, wenn der Empfänger zustimmt. Ab 2027 bzw. 2028 entfällt diese Möglichkeit stufenweise. Unternehmen, die sich erst kurz vor dem jeweiligen Stichtag vorbereiten, riskieren Engpässe bei Software-Anbietern und fehlende Testzeit.

Wer ist betroffen?

Die kurze Antwort: Praktisch jedes Unternehmen in Deutschland, das B2B-Geschäfte tätigt.

Die E-Rechnungspflicht gilt für alle inländischen B2B-Umsätze zwischen Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind. Das betrifft:

Nicht betroffen sind:

Für den öffentlichen Sektor gelten bereits strengere Regeln: Rechnungen an Bundesbehörden müssen seit November 2020 im XRechnung-Format eingereicht werden. Viele Landesbehörden haben eigene Fristen, die teilweise bereits abgelaufen sind.

Sind Sie bereit für die E-Rechnungspflicht?

Unser kostenloser Readiness-Check zeigt Ihnen in 2 Minuten, welche Fristen für Ihr Unternehmen gelten und was Sie noch tun müssen. Kein Login erforderlich.

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Was müssen KMU konkret tun? -- 5-Schritte-Plan

Die Umstellung auf E-Rechnungen muss kein großes IT-Projekt sein. Mit dem richtigen Vorgehen lässt sich der Prozess in wenigen Tagen aufsetzen. Hier ist Ihr konkreter Fahrplan:

Schritt 1: Bestandsaufnahme -- Wo stehen Sie heute?

Analysieren Sie Ihren aktuellen Rechnungsprozess: Wie empfangen Sie heute Rechnungen? Per Post, per E-Mail als PDF, oder bereits teilweise als E-Rechnung? Wie viele Rechnungen verarbeiten Sie monatlich? Und wie sieht Ihr Ausgangsrechnungsprozess aus? Der kostenlose Pruvio Readiness-Check kann Ihnen dabei helfen, Ihren aktuellen Stand systematisch zu erfassen und die relevanten Fristen für Ihre Unternehmensgröße zu ermitteln.

Schritt 2: E-Rechnungsformat und Software wählen

Entscheiden Sie sich für ein Format (ZUGFeRD oder XRechnung) und eine passende Software. Für die meisten KMU empfiehlt sich ZUGFeRD im Profil EN16931 oder XRechnung-Profil, da es sowohl maschinell verarbeitbar als auch für Sachbearbeiter visuell lesbar ist. Achten Sie bei der Softwarewahl auf: EN-16931-Konformität, Unterstützung beider Formate, USt-ID-Validierung, Schnittstellen zu Ihrer Buchhaltung (z.B. DATEV, Lexoffice, sevDesk) und eine automatische Validierung eingehender Rechnungen.

Schritt 3: Empfangsfähigkeit einrichten

Als Erstes müssen Sie sicherstellen, dass Sie E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können -- das ist seit dem 1. Januar 2025 Pflicht. Richten Sie einen Eingangskanal ein: In den meisten Fällen ist das ein E-Mail-Postfach, das XML-Dateien und ZUGFeRD-PDFs annimmt. Verbinden Sie dieses Postfach mit einer Prüfsoftware, die eingehende Rechnungen automatisch auf Formatkonformität, inhaltliche Korrektheit und den Status des Rechnungsausstellers prüft.

Schritt 4: Sendefähigkeit aufbauen

Spätestens bis zum für Sie geltenden Stichtag (2027 bei über 800.000 EUR Vorjahresumsatz, 2028 für alle anderen) müssen Sie auch E-Rechnungen erstellen und versenden können. Prüfen Sie, ob Ihre Buchhaltungssoftware bereits EN-16931-konforme Rechnungen erzeugen kann. Falls nicht, benötigen Sie ein Erstellungstool oder einen Konverter, der aus Ihren bestehenden Rechnungsdaten ein gültiges ZUGFeRD- oder XRechnung-XML generiert. Manche Lösungen bieten auch eine PDF-zu-E-Rechnung-Konvertierung per OCR und KI an.

Schritt 5: Testen, schulen und dokumentieren

Starten Sie frühzeitig mit Testdaten. Laden Sie Beispiel-E-Rechnungen hoch (Musterdateien finden Sie kostenlos beim Forum elektronische Rechnung Deutschland, kurz FeRD) und prüfen Sie den gesamten Prozess: Empfang, Validierung, Verbuchung, Archivierung. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter in Buchhaltung und Einkauf. Dokumentieren Sie den neuen Prozess für Ihre Verfahrensdokumentation nach GoBD -- das Finanzamt kann diese bei einer Betriebsprüfung anfordern.

Häufige Irrtümer zur E-Rechnungspflicht

In der Praxis begegnen uns immer wieder dieselben Missverständnisse. Hier die drei häufigsten:

Irrtum 1: "Eine PDF per E-Mail ist doch eine E-Rechnung"

Falsch. Eine PDF-Datei -- ob per E-Mail, per Download-Portal oder per USB-Stick übermittelt -- ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes. Eine E-Rechnung muss maschinenlesbare, strukturierte Daten im XML-Format enthalten, die der Norm EN 16931 entsprechen. Eine PDF kann zwar als Sichtkomponente Teil einer E-Rechnung sein (wie bei ZUGFeRD), aber nur in Kombination mit der eingebetteten XML-Datei. Eine alleinstehende PDF erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht.

Irrtum 2: "Das betrifft nur große Unternehmen"

Falsch. Die Empfangspflicht gilt seit dem 1. Januar 2025 für alle Unternehmen im B2B-Bereich, unabhängig von Größe oder Umsatz. Auch ein Freelancer, der eine Rechnung von einem Lieferanten erhält, muss diese als E-Rechnung annehmen können. Die Sendepflicht wird stufenweise eingeführt -- aber spätestens ab 2028 gilt sie ausnahmslos für alle. Wer mit der Umsetzung zu lange wartet, hat am Ende keine Zeit mehr zum Testen.

Irrtum 3: "Ich habe noch bis 2028 Zeit"

Teilweise falsch. Die Empfangspflicht gilt bereits seit Januar 2025 -- Sie müssen also heute schon E-Rechnungen annehmen und verarbeiten können. Die Sendepflicht kommt je nach Umsatz 2027 oder 2028. Aber: Viele Ihrer Geschäftspartner und Lieferanten werden schon vorher umstellen. Wenn Sie deren E-Rechnungen nicht verarbeiten können, verzögert das Ihre Zahlungsprozesse und belastet die Geschäftsbeziehung.

Strafen und Konsequenzen

Das Umsatzsteuergesetz sieht derzeit keine expliziten Bußgelder für die Nichtverwendung von E-Rechnungen vor. Dennoch sind die Konsequenzen ernst zu nehmen:

Auch wenn aktuell keine direkten Strafzahlungen drohen: Die finanzielle und operative Belastung durch Nichtbeachtung der E-Rechnungspflicht ist real. Experten erwarten zudem, dass der Gesetzgeber mittelfristig Sanktionsmechanismen nachschärft, insbesondere im Kontext des EU-weiten ViDA-Systems.

Fazit und nächste Schritte

Die E-Rechnungspflicht ist keine Zukunftsmusik -- sie ist geltendes Recht. Die Empfangspflicht greift bereits seit dem 1. Januar 2025, die Sendepflicht folgt stufenweise bis 2028. Für KMU bedeutet das: Jetzt handeln, nicht abwarten.

Die gute Nachricht: Die Umstellung ist mit den richtigen Tools kein monatelanges Projekt. Viele Unternehmen haben den Prozess innerhalb weniger Tage aufgesetzt. Entscheidend ist, frühzeitig anzufangen -- denn wer erst unter Zeitdruck umstellt, macht Fehler und hat keine Zeit zum Testen.

Ihre nächsten drei Schritte:

  1. Readiness-Check machen: Finden Sie in 2 Minuten heraus, wo Ihr Unternehmen steht und welche Fristen für Sie gelten.
  2. Empfangsfähigkeit sicherstellen: Richten Sie einen Eingangskanal ein, der E-Rechnungen annehmen und prüfen kann.
  3. Sendefähigkeit planen: Wählen Sie ein Format und ein Tool, mit dem Sie EN-16931-konforme Rechnungen erzeugen können.
Kostenloser Einstieg: Mit dem Pruvio Readiness-Check erfahren Sie in 2 Minuten, ob Ihr Unternehmen bereit ist. Und mit dem E-Rechnungsguard können Sie eingehende E-Rechnungen sofort auf Konformität, Inhalte und Rechnungsstellerrisiko prüfen -- kostenlos im Free-Plan.
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